Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Priscilla Lenke – Digitales & Lokales Eventmanagement für Fitness & Health
Stand: Mai 2026
Anbieterin: Priscilla Lenke
c/o flexdienst – #20908
Kurt-Schumacher-Straße 76
67663 Kaiserslautern
Deutschland
E-Mail: pl@priscillalenke.de
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Priscilla Lenke im Bereich digitales und lokales Eventmanagement, insbesondere für die Konzeption, Planung, Organisation, Koordination, Durchführung und Nachbereitung von digitalen und lokalen Events.
1.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Diese AGB gelten ergänzend zu allen individuellen Vereinbarungen.
1.3 Kunden können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich gekennzeichnet.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Priscilla Lenke sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich, per E-Mail, über ein Angebots-/Rechnungstool oder in sonstiger elektronischer Form annimmt und Priscilla Lenke die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Der Kunde bestätigt mit Annahme des Angebots, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1 Priscilla Lenke erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
3.2 Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere wird kein bestimmter Umsatz, keine bestimmte Besucherzahl, keine bestimmte Anzahl an Leads, Buchungen, Probetrainings, Anmeldungen, Vertragsabschlüssen oder Social-Media-Reichweite garantiert.
3.3 Prognosen, Einschätzungen, Konzepte, Marketingideen, KPI-Ziele oder strategische Empfehlungen beruhen auf Erfahrungswerten und den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Sie stellen keine Erfolgsgarantie dar.
3.4 Nachträgliche Änderungs-, Ergänzungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden.
3.5 Kurzfristige Änderungswünsche, insbesondere kurz vor oder während einer Veranstaltung, werden nur umgesetzt, soweit dies organisatorisch, zeitlich und fachlich möglich ist. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht, sofern die Änderung den vereinbarten Leistungsumfang überschreitet oder die ordnungsgemäße Durchführung gefährdet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbereitung des Events erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Abstimmungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Fristen, Deadlines und Freigabetermine einzuhalten.
4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde erforderliche Informationen, Entscheidungen, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen. Bereits vereinbarte Veranstaltungstermine bleiben hiervon unberührt, sofern sie nicht mehr verschoben werden können.
4.4 Ist eine Verschiebung des Veranstaltungstermins nicht möglich, etwa weil das Event bereits öffentlich angekündigt, beworben oder organisatorisch verbindlich geplant wurde, ist Priscilla Lenke berechtigt, den Leistungsumfang an die verbleibende Zeit und die tatsächlich vorhandenen Informationen anzupassen. Ein Anspruch des Kunden auf vollständige Umsetzung aller ursprünglich gewünschten Leistungen besteht in diesem Fall nicht.
4.5 Entstehen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden Mehraufwände, zusätzliche Abstimmungen, Eilzuschläge, Expresskosten, Nacharbeiten oder Kosten externer Dienstleister, können diese dem Kunden zusätzlich berechnet werden.
4.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach und ist dadurch eine ordnungsgemäße Durchführung des Projekts wesentlich erschwert oder unmöglich, ist Priscilla Lenke berechtigt, die Leistung bis zur Mitwirkung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
5. Verantwortung des Kunden für Location, Sicherheit und Durchführung vor Ort
5.1 Stellt der Kunde eine Location, insbesondere ein Fitnessstudio, eine Trainingsfläche, Kursfläche, Außenfläche oder sonstige Veranstaltungsfläche zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese für den geplanten Veranstaltungszweck geeignet, sicher, zugänglich und rechtlich zulässig nutzbar ist.
5.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für Verkehrssicherungspflichten, behördliche Vorgaben, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene, Hausordnung, Studioregeln, technische Sicherheit, Gerätesicherheit sowie die Sicherheit von Mitgliedern, Besuchern, Mitarbeitern, Trainern, Dienstleistern und sonstigen Teilnehmern.
5.3 Priscilla Lenke übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder sonstige Vorfälle, die aus der Nutzung der Location, der Trainingsgeräte, der Kursflächen, des Studiobetriebs, der Beschaffenheit der Räume oder aus Handlungen des Kunden, dessen Mitarbeitern, Trainern, Mitgliedern, Besuchern oder sonstigen Dritten entstehen, sofern Priscilla Lenke diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
5.4 Der Kunde stellt Priscilla Lenke von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der dem Kunden obliegenden Verkehrssicherungs-, Organisations-, Betreiber- oder Aufsichtspflichten entstehen.
6. Genehmigungen, behördliche Vorgaben und rechtliche Verantwortung des Kunden
6.1 Soweit für eine Veranstaltung Genehmigungen, Anzeigen, behördliche Freigaben, GEMA-Anmeldungen, Sondernutzungserlaubnisse, Versicherungen oder sonstige rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind, ist grundsätzlich der Kunde für deren rechtzeitige Einholung verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Priscilla Lenke kann den Kunden organisatorisch unterstützen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Erteilung von Genehmigungen oder die rechtliche Zulässigkeit einzelner Maßnahmen, sofern keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung branchenspezifischer Vorgaben, Datenschutzanforderungen, Wettbewerbsrecht, Lebensmittelrecht, Musikrechte, Hausrecht, Versicherungen, arbeitsrechtliche Vorgaben und sonstige rechtliche Pflichten, die in seiner Sphäre liegen.
7. Externe Dienstleister und Kooperationspartner
7.1 Priscilla Lenke ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen externe Dienstleister, freie Mitarbeitende, Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen einzubeziehen, sofern dies für die Projektumsetzung sinnvoll oder erforderlich ist.
7.2 Soweit Priscilla Lenke externe Dienstleister im eigenen Namen beauftragt, werden deren Kosten dem Kunden nach Vereinbarung weiterberechnet oder sind im Angebot enthalten.
7.3 Soweit Priscilla Lenke externe Dienstleister lediglich empfiehlt, Angebote einholt oder vermittelt, kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. In diesem Fall haftet Priscilla Lenke nicht für die Leistung, Verfügbarkeit, Preise, Vertragsbedingungen oder Pflichtverletzungen des externen Dienstleisters, sofern bei der Auswahl keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
7.4 Der Kunde stellt Priscilla Lenke von Ansprüchen externer Dienstleister frei, die aufgrund von Pflichtverletzungen des Kunden entstehen, insbesondere wegen Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung, kurzfristiger Absagen oder unzutreffender Angaben.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich wie im Angebot angegeben.
8.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Auftragssumme nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist nach Abschluss der vereinbarten Leistung bzw. nach Durchführung der Veranstaltung fällig.
8.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist Priscilla Lenke berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
8.5 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Priscilla Lenke berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Verzögerungen, die hierdurch entstehen, gehen nicht zulasten von Priscilla Lenke.
8.6 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden kann Priscilla Lenke Vorkasse oder weitere Abschlagszahlungen verlangen.
9. Stornierung durch den Kunden
9.1 Der Kunde kann den Auftrag jederzeit schriftlich stornieren. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt.
9.2 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden werden bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und beauftragte Fremdleistungen vollständig berechnet.
9.3 Zusätzlich gelten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende pauschale Stornokosten bezogen auf die vereinbarte Auftragssumme:
• bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 20 % der Auftragssumme,
• ab 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 40 % der Auftragssumme,
• ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 70 % der Auftragssumme,
• ab 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 90 % der Auftragssumme.
9.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Priscilla Lenke kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Priscilla Lenke bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.5 Nicht stornierbare Fremdkosten, bereits gebuchte Dienstleister, Druckkosten, Anzeigenkosten, Softwarekosten, Lizenzen, Locationkosten, Reisekosten oder sonstige Auslagen sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit sie durch den Auftrag veranlasst wurden.
10. Verschiebung von Veranstaltungen
10.1 Eine Verschiebung eines Veranstaltungstermins ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
10.2 Entstehen durch die Verschiebung Mehraufwände, zusätzliche Abstimmungen, Umbuchungskosten, Dienstleisterkosten oder sonstige Mehrkosten, trägt diese der Kunde.
10.3 Kann Priscilla Lenke den Ersatztermin aus terminlichen oder organisatorischen Gründen nicht begleiten, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen. Für noch nicht erbrachte Leistungen gelten die Stornoregelungen entsprechend, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
11. Abnahme, Freigaben und Korrekturen
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, zur Freigabe vorgelegte Inhalte, Konzepte, Grafiken, Texte, Ablaufpläne, E-Mails, Landingpages, Druckdaten oder sonstige Arbeitsergebnisse sorgfältig zu prüfen.
11.2 Mit Freigabe durch den Kunden gelten die freigegebenen Inhalte als genehmigt. Für Fehler, die nach Freigabe bestehen bleiben, insbesondere Schreibfehler, falsche Daten, falsche Zeiten, falsche Preise, fehlerhafte Kontaktdaten oder inhaltliche Angaben, haftet Priscilla Lenke nur, soweit sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
11.3 Nachträgliche Änderungen nach Freigabe können als Zusatzleistung berechnet werden, insbesondere wenn dadurch Mehraufwand, Nacharbeiten oder externe Kosten entstehen.
12. Nutzungsrechte, Urheberrechte und Arbeitsergebnisse
12.1 Konzepte, Ideen, Strategien, Ablaufpläne, Präsentationen, Texte, Checklisten, Vorlagen, Briefings, Designs, Grafiken, Eventkonzepte und sonstige Arbeitsergebnisse von Priscilla Lenke sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie rechtlich schutzfähig sind.
12.2 Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den im Vertrag vereinbarten Zweck und das konkrete Projekt.
12.3 Eine weitergehende Nutzung, Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Übertragung auf Dritte oder Nutzung für andere Projekte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Priscilla Lenke zulässig.
12.4 Entwürfe, Konzepte, Strategien, Präsentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse dürfen ohne Zustimmung von Priscilla Lenke nicht an Dritte weitergegeben oder von Dritten umgesetzt werden, sofern sie nicht ausdrücklich zur Weitergabe bestimmt sind.
12.5 Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Logos, Fotos, Videos, Texte, Marken, Musik, Schriften, Vorlagen und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Priscilla Lenke von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen.
13. Foto-, Video- und Referenznutzung
13.1 Priscilla Lenke ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
13.2 Priscilla Lenke darf projektbezogene Informationen, Arbeitsergebnisse, Fotos, Videos, Screenshots, Kennzahlen, anonymisierte Auswertungen und Eventergebnisse für eigene Referenz-, Portfolio-, Website-, Social-Media- und Marketingzwecke verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
13.3 Die Nutzung personenbezogener Daten, Bildnisse erkennbarer Personen oder vertraulicher Informationen erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage, eine Einwilligung oder eine entsprechende Freigabe vorliegt.
13.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen von abgebildeten Personen, Mitarbeitenden, Trainern, Mitgliedern, Besuchern oder sonstigen Beteiligten einzuholen, sofern der Kunde Foto- oder Videomaterial bereitstellt oder dessen Erstellung im Rahmen der Veranstaltung veranlasst.
13.5 Priscilla Lenke darf insbesondere allgemeine Projektergebnisse wie „Steigerung der Event-Anmeldungen“, „Anzahl der Teilnehmer“, „Conversion Rate“, „Lead-Anzahl“, „Check-ins“, „Kursbuchungen“ oder ähnliche Kennzahlen als Referenz verwenden, sofern diese nicht vertraulich sind oder anonymisiert dargestellt werden.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Priscilla Lenke behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich.
14.2 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist oder eine rechtliche Grundlage besteht. Die Einzelheiten stimmen die Parteien im jeweiligen Projekt ab.
14.3 Soweit Priscilla Lenke im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Teilnehmern, Interessenten, Mitgliedern oder sonstigen Personen verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seines Events eine rechtmäßige Grundlage besteht, insbesondere bei Anmeldeformularen, Gewinnspielen, Check-ins, Newsletter-Anmeldungen, Foto-/Videoaufnahmen und Teilnehmerlisten.
15. Haftung
15.1 Eine Haftung von Priscilla Lenke für Schäden im Zusammenhang mit der Planung, Organisation, Bewerbung, Durchführung oder Nachbereitung eines Events ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.2 Eine Haftung besteht nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, nicht erreichte Besucherzahlen, nicht erreichte Leads, ausgebliebene Vertragsabschlüsse, Reputationsschäden oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 Für technische, organisatorische oder örtliche Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Priscilla Lenke liegen, haftet Priscilla Lenke nicht. Dies gilt insbesondere für Ausfälle oder Störungen von Plattformen, Internetverbindungen, Software, E-Mail-Tools, Webinar-Tools, Social-Media-Plattformen, Zahlungsdiensten, Hostingdiensten, Stromversorgung, Technik vor Ort, Räumlichkeiten, Ausstattung, Trainingsgeräten, Dienstleistern oder sonstigen externen Systemen und Gegebenheiten, sofern Priscilla Lenke diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
15.5 Für Handlungen, Unterlassungen oder Pflichtverletzungen des Kunden, seiner Mitarbeitenden, Trainer, Mitglieder, Besucher, Dienstleister oder sonstiger Dritter haftet Priscilla Lenke nicht.
15.6 Die gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung bleiben unberührt.
16. Krankheit, persönlicher Ausfall und Ersatzregelung
16.1 Kann Priscilla Lenke eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, persönlichem Ausfall oder einem sonstigen wichtigen Grund vorübergehend oder dauerhaft nicht wie vereinbart erbringen, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.
16.2 Priscilla Lenke ist in diesem Fall berechtigt, eine geeignete Ersatzperson einzusetzen, die Leistung in Abstimmung mit dem Kunden zu verschieben, digital oder in angepasster Form zu erbringen oder den Leistungsumfang entsprechend anzupassen, soweit dies für das jeweilige Projekt zumutbar und organisatorisch möglich ist.
16.3 Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht. Kann keine geeignete Ersatzlösung gefunden werden und ist die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar, sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und nicht stornierbare Fremdkosten vom Kunden zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Höhere Gewalt
17.1 Wird die Durchführung des Vertrags durch Ereignisse unmöglich oder wesentlich erschwert, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, gelten diese Ereignisse als höhere Gewalt.
17.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikation oder IT-Systemen, Streiks, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigen.
17.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
17.4 Für die Dauer der höheren Gewalt ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten, soweit sie durch das Ereignis betroffen sind. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
17.5 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an oder wird die Veranstaltung endgültig unmöglich, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und nicht stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu tragen.
18. Personal Training und sportbezogene Zusatzleistungen
18.1 Soweit Priscilla Lenke ergänzend Personal Training, sportbezogene Beratung oder fitnessbezogene Leistungen anbietet, gelten diese nur nach gesonderter Vereinbarung.
18.2 Der Kunde bzw. Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Beginn des Trainings oder der sportbezogenen Leistung zu prüfen, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen, Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder Unsicherheiten ist vor Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
18.3 Die Teilnahme an sportlichen Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Priscilla Lenke haftet nicht für Verletzungen, Überlastungen oder gesundheitliche Folgen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
18.4 Priscilla Lenke gibt keine Heilversprechen und ersetzt keine medizinische, physiotherapeutische, psychotherapeutische oder ernährungsmedizinische Beratung.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
19.1 Dieser Abschnitt gilt nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Verbrauchern steht bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
19.2 Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
19.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Priscilla Lenke mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
19.4 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Priscilla Lenke bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
19.5 Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn Priscilla Lenke die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden:
An:
Priscilla Lenke
c/o flexdienst – #20908
Kurt-Schumacher-Straße 76
67663 Kaiserslautern
Deutschland
E-Mail: pl@priscillalenke.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
• Beauftragt am:
• Name des Verbrauchers:
• Anschrift des Verbrauchers:
• Datum:
• Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier
20. Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung
Priscilla Lenke ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots durch den Kunden und endet, sobald die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
21.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• der Kunde trotz Aufforderung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
• der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät,
• die Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens des Kunden unzumutbar wird,
• der Kunde rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder rufschädigende Inhalte verlangt,
• die Durchführung des Projekts aus Gründen in der Sphäre des Kunden unmöglich oder erheblich gefährdet wird.
21.4 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Priscilla Lenke behält Priscilla Lenke den Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Kosten und Schäden.
22. Änderungen der AGB
22.1 Priscilla Lenke ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, technischer Abläufe, Leistungsangebote oder organisatorischer Prozesse.
22.2 Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23.2 Vertragssprache ist Deutsch.
23.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Priscilla Lenke, soweit gesetzlich zulässig.
23.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.